Wegen Corona-Pandemie:
Die virtuelle Akutsprechstunde unterliegt den gleichen Abrechnungsbedingungen wie "normale" psychotherapeutische Sitzungen in der Praxis.
Die Praxis ist eine reine Privatpraxis. Selbstzahler, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach
Rechnungserhalt. Einen Überweisungschein benötigen Sie nicht.
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Behandlungen (kognitive Verhaltenstherapie, Hypnosetherapie, systemische Therapie, EMDR) wird in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet. Hierzu wird zwischen Behandler und
Patient eine Honorarvereinbarung geschlossen. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Im Normalfall findet der 3.0-fache Satz Anwendung. Somit beträgt das Behandlungshonorar für 50 Minuten 131,15
€. Dauert eine Sitzung 75 Minuten beträgt das Honorar 196,73 €, bei 90 Minuten 236,07 €. Die Sitzungslänge beträgt in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten - je nach ihren individuellen
Bedürfnissen.
In der Regel bekommen Sie die Honorare für Einzeltherapien mindestens bis zum 2.3-fachen Satz von privaten Krankenversicherungen ersetzt - dies ist jedoch abhängig von ihrem individuellen
Vertrag. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung. Gleiches gilt für Beihilfestellen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung.
Paar- und Familientherapien sind nicht erstattungsfähig.
Bei außergewöhnlichem Aufwand (z.B. außergewöhnliche Schwere der Symptomatik; aufwändige Vorbereitungen; Einsatz nachts, an Feiertagen oder an Wochenenden; Einsatz außerhalb der Praxis) kommt der
3.5-fache Satz zur Anwendung.
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 € fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der
Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Paar- und Familientherapien, Beratungen sowie fernmündliche (telefonische) Beratungen werden nach den gleichen Sätzen wie psychotherapeutische Einzelsitzungen berechnet.
Paar- und Familientherapien sowie Beratungen gelten im Sinne des Steuerrechtes nicht als "Heilbehandlungen" wie die Psychotherapie. Sie sind
somit umsatztsteuerpflichtig, d.h. zusätzlich zum o.g. Honorar ist die aktuell gültige MwSt. in Höhe von 19% aufzuschlagen.
Die Honorare für Paar- und Familientherapien werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen.
Bei medizinischen Eingriffen in Hypnose kann der zeitliche Aufwand und der Aufwand für die Anfahrt in die entsprechende Klinik oder Praxis sehr unterschiedlich ausfallen. Sprechen Sie den
individuellen Fall bitte im Voraus mit mir ab. Hypnose bei medizinischen Eingriffen ist keine Standardleistung der Gesetzlichen Kassen, Privatkassen oder der Beihilfe. Die Kosten dafür werden nur
in Ausnahmefällen übernommen.
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 € fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.