Die virtuelle Akutsprechstunde unterliegt den gleichen Abrechnungsbedingungen wie "normale" psychotherapeutische Sitzungen in der Praxis.
Die Praxis ist eine reine Selbstzahler-Privatpraxis. Zu Beginn der Behandlung schließen wir dazu einen Honorarvertrag. Die Honorare werden möglicherweise nicht oder nicht vollständig von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung nach Rechnungserhalt. Einen Überweisungschein benötigen Sie nicht.
Paar- und Familientherapien, Beratungen sowie fernmündliche (telefonische) Beratungen werden nach den gleichen Sätzen und auf Basis eines Honorarvertrages wie psychotherapeutische Einzelsitzungen
berechnet.
Paar- und Familientherapien sowie Beratungen gelten im Sinne des Steuerrechtes nicht als "Heilbehandlungen" wie die Psychotherapie. Sie sind
somit umsatztsteuerpflichtig, d.h. zusätzlich zum vereinbarten Honorar ist die aktuell gültige MwSt. in Höhe von 19% aufzuschlagen.
Die Honorare für Paar- und Familientherapien werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen übernommen.
Bei medizinischen Eingriffen in Hypnose kann der zeitliche Aufwand und der Aufwand für die Anfahrt in die entsprechende Klinik oder Praxis sehr unterschiedlich ausfallen. Sprechen Sie den individuellen Fall bitte im Voraus mit mir ab. Hypnose bei medizinischen Eingriffen ist keine Standardleistung der Gesetzlichen Kassen, Privatkassen oder der Beihilfe. Die Kosten dafür werden in der Regel nicht übernommen.
Sollten Sie einmal verhindert sein, sagen Sie den Termin bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 € fällig, da Leerlaufzeiten entstehen und der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.